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Allgemeine Bedingungen und Konditionen DE
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Allgemeine Geschäftsbedingungen ENG
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Erklärung zur Einhaltung der Vorschriften
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BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

Invest Machinery B.V.

Definitionen

  1. Invest Machinery B.V.: Invest Machinery B.V., niedergelassen in Schiedam unter der KvK-Nr. 80426468.
  2. Kunde: die Person, mit der Invest Machinery B.V. einen Vertrag geschlossen hat.
  3. Parteien: Invest Machinery B.V. und Kunde zusammen.
  4. Maschinen: gelieferte Anlagen, Ausrüstungen, Teile, Zubehör und Werkzeuge sowie zugehörige Waren im weitesten Sinne des Wortes.

Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Arbeiten, Aufträge, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Produkten durch oder im Namen von Invest Machinery B.V.
  2. Die Parteien können nur dann von diesen Bedingungen abweichen, wenn sie dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.
  3. Die Parteien schließen die Anwendbarkeit zusätzlicher und oder abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter ausdrücklich aus.
  4. Der Kaufvertrag kommt unter der auflösenden Bedingung zustande, dass Sie den vollen Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum der Rechnung/Auftragsbestätigung oder einer anderen schriftlich vereinbarten Frist zahlen. Eine mündlich vereinbarte Frist ist nicht bindend.

Preise

  1. Alle von Invest Machinery B.V. in Rechnung gestellten Preise verstehen sich in Euro, ohne Mehrwertsteuer und ohne sonstige Kosten wie Verwaltungskosten, Abgaben und Reise-, Versand- oder Transportkosten: es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes angegeben oder vereinbart.
  2. Alle Preise, die von Invest Machinery B.V. für ihre Produkte oder Dienstleistungen auf ihrer Website oder auf andere Weise bekannt gemacht werden, kann Invest Machinery B.V. jederzeit ändern.
  3. Erhöhungen der Einstandspreise von Produkten oder Teilen davon, die Invest Machinery B.V. zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots oder des Vertragsabschlusses nicht vorhersehen konnte, können zu Preiserhöhungen führen.
  4. Die Preise basieren auf der Lieferung gemäß den vereinbarten Incoterms, in Übereinstimmung mit den Incoterms 2010. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Zahlungen und Zahlungsfrist

  1. Die Bezahlung der Rechnungen sollte innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Nach Zahlungseingang wird die Ware versandt oder kann abgeholt werden. Die Bezahlung der Rechnungen von Invest Machinery B.V. hat spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder Verrechnung zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, befindet sich der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.

Konsequenzen bei nicht rechtzeitiger Zahlung

  1. Die Zahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu leisten. Wenn die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum eingeht und wenn nach Ablauf der Zahlungsfrist einer Mahnungsrechnung immer noch keine (vollständige) Zahlung eingegangen ist, befindet sich der Kunde in Verzug und schuldet Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zuzüglich 5%.
  2. Bei Verzug schuldet der Abnehmer Invest Machinery B.V. auch außergerichtliche Inkassokosten und eventuellen Schadenersatz.
  3. Die Inkassokosten werden gemäß der Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
  4. Wenn der Abnehmer nicht rechtzeitig zahlt, kann Invest Machinery B.V. ihre Verpflichtungen aussetzen, bis der Abnehmer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.
  5. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Pfändung oder eines Zahlungsaufschubs seitens des Abnehmers sind die Forderungen von Invest Machinery B.V. gegenüber dem Abnehmer sofort fällig.
  6. Verweigert der Abnehmer die Mitwirkung an der Erfüllung des Vertrags durch Invest Machinery B.V., ist er dennoch verpflichtet, Invest Machinery B.V. den vereinbarten Preis zu zahlen.
  7. Eine Anzahlung oder Teilanzahlung wird dem Käufer nicht zurückerstattet, wenn er die Zahlungsfrist nicht einhält. Invest Machinery B.V. behält sich das Recht vor, Waren an einen anderen Kunden zu verkaufen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Recht auf Werbung

  1. Sobald der Abnehmer in Verzug ist, hat Invest Machinery B.V. das Recht, die nicht bezahlten, an den Abnehmer gelieferten Produkte einzufordern.
  2. Invest Machinery B.V. macht das Recht auf Reklamation durch eine schriftliche oder elektronische Mitteilung geltend.
  3. Sobald der Kunde über das geltend gemachte Reklamationsrecht informiert wurde, muss er die Produkte, auf die sich dieses Recht bezieht, unverzüglich an Invest Machinery B.V. zurücksenden, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes.
  4. Die Kosten für die Abholung oder Zustellung gehen zu Lasten des Kunden.
  5. Reklamationen an gelieferten Gebrauchtmaschinen werden von Invest Machinery B.V. nicht berücksichtigt, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

Aufhängung rechts

  1. Sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, verzichtet der Kunde auf das Recht, die Erfüllung jeglicher Verpflichtung aus diesem Vertrag auszusetzen.

Pfandrecht

  1. Invest Machinery B.V. kann sich auf ihr Zurückbehaltungsrecht berufen und in diesem Fall Produkte des Kunden zurückbehalten, bis der Kunde alle ausstehenden Rechnungen gegenüber Invest Machinery B.V. bezahlt hat, es sei denn, der Kunde hat für diese Kosten eine ausreichende Sicherheit geleistet.
  2. Das Pfandrecht gilt auch auf der Grundlage früherer Verträge, aus denen der Kunde Invest Machinery B.V. noch Zahlungen schuldet.
  3. Invest Machinery B.V. haftet niemals für Schäden, die dem Kunden durch die Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts entstehen.

Abrechnung

  1. Sofern der Abnehmer kein Verbraucher ist, verzichtet der Abnehmer auf sein Recht, eine Schuld gegenüber Invest Machinery B.V. mit einer Forderung gegenüber Invest Machinery B.V. zu verrechnen.

Bewahrung

  1. Nimmt der Kunde die bestellten Produkte später als zum vereinbarten Liefertermin ab, so geht das Risiko eines Qualitätsverlustes voll zu seinen Lasten.
  2. Alle zusätzlichen Kosten, die sich aus dem vorzeitigen oder verspäteten Kauf von Produkten ergeben, gehen vollständig zu Lasten des Kunden.

Garantie

  1. Invest Machinery B.V. liefert gebrauchte Maschinen. Auf dieser Grundlage können keine Garantien auf Qualität und Lebensdauer gegeben werden. Garantien sind nur gültig, wenn sie schriftlich gegeben werden.
  2. Invest Machinery B.V. kann die Genauigkeit der abgelesenen Stunden und der Herstellungsjahre nicht mit Sicherheit prüfen, so dass für diese Faktoren keine Garantie gegeben werden kann.
  3. Invest Machinery B.V. bietet dem Kunden (auf eigene Kosten) die Möglichkeit, die Maschine selbst einer Inspektion zu unterziehen. Invest Machinery B.V. bestimmt den Ort und den Zeitpunkt der Inspektion.
  4. Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder des Diebstahls der Produkte, die Gegenstand eines Vertrags zwischen den Parteien sind, geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, an dem sie rechtmäßig und/oder tatsächlich geliefert werden oder zumindest in die Verfügungsgewalt des Kunden oder eines Dritten gelangen, der das Produkt im Namen des Kunden in Empfang nimmt.

Entschädigung

  1. Der Kunde stellt Invest Machinery B.V. von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den von Invest Machinery B.V. gelieferten Produkten und/oder Dienstleistungen frei.

Beanstandungen

  1. Der Kunde muss ein von Invest Machinery B.V. geliefertes Produkt oder eine von Invest Machinery B.V. erbrachte Dienstleistung so schnell wie möglich auf etwaige Mängel untersuchen.
  2. Wenn ein geliefertes Produkt oder eine erbrachte Dienstleistung nicht dem entspricht, was der Abnehmer vernünftigerweise aus dem Vertrag erwarten konnte, muss der Abnehmer Invest Machinery B.V. so schnell wie möglich darüber informieren, in jedem Fall aber innerhalb von 1 Tag nach Feststellung des Mangels.
  3. Der Kunde wird den Mangel so detailliert wie möglich beschreiben, so dass Invest Machinery B.V. in der Lage ist, angemessen zu reagieren.
  4. Der Kunde muss nachweisen, dass sich die Beschwerde auf eine Vereinbarung zwischen den Parteien bezieht.
  5. Wenn sich eine Reklamation auf laufende Arbeiten bezieht, kann dies auf keinen Fall dazu führen, dass Invest Machinery B.V. verpflichtet ist, andere als die vereinbarten Arbeiten auszuführen.

Inverzugsetzung

  1. Der Abnehmer muss Invest Machinery B.V. innerhalb von 1 Tag schriftlich per Einschreiben oder per E-Mail mit Postnachweis in Verzug setzen.
  2. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass eine Inverzugsetzung tatsächlich (rechtzeitig) bei Invest Machinery B.V. eingeht.

Gesamtschuldnerische Haftung Kunde

  1. Wenn Invest Machinery B.V. einen Vertrag mit mehreren Kunden abschließt, haftet jeder von ihnen gesamtschuldnerisch für die gesamten Beträge, die Invest Machinery B.V. aufgrund dieses Vertrags geschuldet werden.

Haftung Invest Machinery B.V.

  1. Invest Machinery B.V. haftet für Schäden, die der Kunde erleidet, nur, wenn und soweit diese Schäden durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit verursacht wurden.
  2. Wenn Invest Machinery B.V. für einen Schaden haftet, haftet sie nur für direkte Schäden, die sich aus der Erfüllung eines Vertrags ergeben oder damit zusammenhängen.
  3. Invest Machinery B.V. ist niemals haftbar für indirekte Schäden, wie Folgeschäden, entgangene Gewinne, entgangene Einsparungen oder Schäden an Dritten.
  4. Wenn Invest Machinery B.V. haftet, beschränkt sich diese Haftung auf den Betrag, der von einer eventuell abgeschlossenen (Berufs-)Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird, und in Ermangelung einer (vollständigen) Zahlung des Schadensbetrags durch eine Versicherungsgesellschaft beschränkt sich die Haftung auf den (Teil des) Rechnungsbetrags, auf den sich die Haftung bezieht.
  5. Alle Abbildungen, Fotos, Farben, Zeichnungen, die auf der Website oder in einem Katalog beschrieben werden, sind nur indikativ und annähernd und können kein Grund für eine Entschädigung und/oder eine (teilweise) Auflösung des Vertrags und/oder eine Aussetzung jeglicher Verpflichtung sein.

Fälligkeitsdatum

  1. Jeder Anspruch des Kunden auf Schadenersatz gegenüber Invest Machinery B.V. verjährt in jedem Fall 12 Monate nach dem Ereignis, aus dem sich die Haftung direkt oder indirekt ergibt. Dies schließt die Bestimmungen von Artikel 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches nicht aus.

Rücktrittsrecht

  1. Der Abnehmer hat das Recht, den Vertrag aufzulösen, wenn Invest Machinery B.V. seine Verpflichtungen schuldhaft nicht erfüllt, es sei denn, dass dieses Versäumnis aufgrund seiner besonderen Art oder seiner geringen Bedeutung die Auflösung nicht rechtfertigt.
  2. Wenn die Erfüllung der Verpflichtungen von Invest Machinery B.V. nicht dauerhaft oder vorübergehend unmöglich ist, kann die Auflösung erst erfolgen, wenn Invest Machinery B.V. in Verzug ist.
  3. Invest Machinery B.V. hat das Recht, den Vertrag mit dem Auftraggeber aufzulösen, wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, oder wenn Invest Machinery B.V. Umstände bekannt werden, die die Befürchtung begründen, dass der Auftraggeber nicht in der Lage sein wird, seine Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen.

Höhere Gewalt

  1. Neben den Bestimmungen in Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches kann Invest Machinery B.V. die Nichterfüllung irgendeiner Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber nicht zugerechnet werden, wenn sie sich in einer vom Willen von Invest Machinery B.V. unabhängigen Situation befindet, wodurch die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise verhindert wird oder wodurch die Erfüllung ihrer Verpflichtungen von Invest Machinery B.V. billigerweise nicht verlangt werden kann.
  2. Der in Absatz 1 genannte Fall höherer Gewalt umfasst auch - aber nicht nur - Folgendes: Ausnahmezustand (wie Bürgerkrieg, Aufruhr, Unruhen, Naturkatastrophen, Pandemien usw.); Nichterfüllung und höhere Gewalt von Lieferanten, Lieferfirmen oder anderen Dritten; unerwartete Ausfälle von Strom, Elektrizität, Internet, Computer und Telekommunikation: Computerviren, Streiks, staatliche Maßnahmen, unvorhergesehene Transportprobleme, schlechte Wetterbedingungen und Arbeitsunterbrechungen.
  3. Wenn Invest Machinery B.V. durch höhere Gewalt daran gehindert wird, eine oder mehrere Verpflichtungen gegenüber dem Kunden zu erfüllen, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, bis Invest Machinery B.V. sie wieder erfüllen kann.
  4. Ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Situation höherer Gewalt mindestens 30 Kalendertage angedauert hat, können beide Parteien den Vertrag schriftlich ganz oder teilweise auflösen.
  5. Invest Machinery B.V. schuldet in einer Situation höherer Gewalt keine Entschädigung oder Schadenersatz, auch wenn sie infolge der Situation höherer Gewalt einen Vorteil genießt.

Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt im Zustand ”wie besehen”, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Die vereinbarten Lieferfristen können nur Annäherungswerte sein. Obwohl alle Anstrengungen unternommen werden, die Lieferfristen so weit wie möglich einzuhalten, haftet Invest Machinery B.V. niemals für die Folgen einer Überschreitung dieser Fristen.
  3. Eine solche Überschreitung berechtigt den Kunden nicht zur Stornierung der Bestellung oder zur Verweigerung der Entgegennahme oder Bezahlung der Ware und verpflichtet Invest Machinery B.V. nicht zur Zahlung einer Entschädigung an den Kunden oder zur Lieferung ab Lager.
  4. Die Lieferung erfolgt erst dann, wenn der Kunde alle seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Im Falle der Nichterfüllung oder unvollständigen Erfüllung der Verpflichtungen wird die betreffende Maschine das Gelände von Invest Machinery B.V. nicht verlassen.

Risikotransfer

  1. Im Falle eines Verkaufs erfolgt die Lieferung gemäß den vereinbarten Incoterms, in Übereinstimmung mit den Incoterms 2010; die Gefahr der Sache geht in dem Moment über, in dem Invest Machinery B.V. sie dem Kunden zur Verfügung stellt.
  2. Ungeachtet der Bestimmungen in Absatz 1 vereinbaren Invest Machinery B.V. und der Auftraggeber, dass Invest Machinery B.V. den Transport übernimmt. Das Risiko der Lagerung, der Verladung, des Transports und der Entladung liegt auch in diesem Fall beim Auftraggeber. Der Auftraggeber kann sich gegen diese Risiken versichern. Gegenüber Dritten eingegangene Verpflichtungen ändern hieran nichts und gelten als im Interesse des Auftraggebers übernommen.
  3. Wenn es sich bei dem Verkauf um eine Inzahlungnahme handelt und der Kunde die in Zahlung zu nehmende Ware bis zur Lieferung der neuen Ware weiter nutzt, verbleibt die Gefahr für die in Zahlung zu nehmende Ware beim Kunden, bis er sie in den Besitz von Invest Machinery B.V. gebracht hat.

Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht

  1. Nach der Lieferung bleibt Invest Machinery B.V. Eigentümer der gelieferten Waren, solange der Kunde dies wünscht:
    1. seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder anderen ähnlichen Verträgen nicht erfüllt oder nicht erfüllen wird.
    2. Für geleistete oder zu leistende Arbeit im Rahmen solcher Vereinbarungen wird nicht gezahlt oder nicht bezahlt.
    3. Forderungen, die sich aus der Nichterfüllung der oben genannten Vereinbarungen ergeben, wie z. B. Schadenersatz, Strafen, Zinsen und Kosten, nicht bezahlt hat.
  2. Solange die gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, darf der Kunde sie nicht außerhalb seines normalen Geschäftsbetriebs belasten.
  3. Nachdem Invest Machinery B.V. ihren Eigentumsvorbehalt geltend gemacht hat, kann sie die gelieferten Waren zurückholen. Der Kunde ermächtigt Invest Machinery B.V., den Ort zu betreten, an dem sich diese Gegenstände befinden.
  4. Wenn Invest Machinery B.V. sich nicht auf ihren Eigentumsvorbehalt berufen kann, weil die gelieferte Ware vermischt, verformt oder kopiert wurde, ist der Kunde verpflichtet, die neu geformte Ware an Invest Machinery B.V. zu verpfänden.

Lagerung

  1. Nimmt der Kunde die Maschinen nicht ab, holt er sie nicht ab oder lässt er sie nicht abholen, oder ist eine Lieferung an die vom Kunden angegebene Adresse nicht möglich, so werden die Maschinen höchstens 30 Tage lang auf Kosten und Gefahr des Kunden gelagert, oder länger, wenn Invest Machinery B.V. dies für wünschenswert hält. In diesem Fall sowie bei jeder anderen (zurechenbaren) Nichterfüllung durch den Auftraggeber ist Invest Machinery B.V. jederzeit befugt, nach schriftlicher Inverzugsetzung entweder die Erfüllung des Vertrags zu verlangen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen (oder auflösen zu lassen), unbeschadet ihrer Rechte auf Ersatz des erlittenen Schadens und des entgangenen Gewinns, einschließlich der Lagerkosten.

Einhaltung der Handelsbestimmungen

  1. Der Kunde garantiert, dass weder er noch einer seiner Anteilseigner oder UBOs als sanktionierte Partei bezeichnet werden1 oder mit einer sanktionierten Partei assoziiert ist oder im Namen einer sanktionierten Partei im Rahmen einer Sanktionsregelung handelt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Sanktionsregelungen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der Niederlande, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Sanktionen und Exportkontrolle einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gesetze und Vorschriften der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der Niederlande, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten.
  3. Der Kunde erklärt, dass er die Produkte nicht nach Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien, Krim, Sewastopol, Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja exportieren, reexportieren oder transferieren wird.
  4. Der Kunde sichert zu, dass er die Produkte nicht unter Verstoß gegen geltende Sanktions- und Exportkontrollgesetze und -vorschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vorschriften in Bezug auf Russland, exportieren, reexportieren oder transferieren wird und dass er sich nicht an damit zusammenhängenden Aktivitäten zur Umgehung solcher Vorschriften beteiligen wird.
  5. Unter Berücksichtigung von Artikel 4 garantiert der Kunde, dass er keine Güter, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag geliefert werden und in den Anwendungsbereich von Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates oder Artikel 8g der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates fallen, direkt oder indirekt nach Russland oder Weißrussland oder zur Verwendung in Russland oder Weißrussland verkaufen, exportieren oder reexportieren wird.
  6. Der Kunde garantiert, dass er alle Anstrengungen unternimmt, um sicherzustellen, dass der Zweck von Absatz (i) nicht durch Dritte in der weiteren Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, vereitelt wird.

iii. Der Kunde garantiert, dass er einen angemessenen Überwachungsmechanismus einrichten und aufrechterhalten wird, um das Verhalten Dritter in der weiteren Handelskette zu erkennen, das den Zweck von Absatz (i) unterlaufen würde, einschließlich potenzieller Wiederverkäufer.

  1. Jeder Verstoß gegen die Absätze (i), (ii) oder (iii) stellt einen wesentlichen Verstoß gegen ein wesentliches Element dieser Vereinbarung dar, und Invest Machinery B.V. hat das Recht, geeignete Rechtsmittel zu ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
  2. Beendigung des Abkommens; und
  3. eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des Gesamtwertes des Vertrages oder des Preises der erbrachten Leistung, je nachdem, welcher Wert höher ist.
  4. Jeder Verstoß gegen die Ziffern (i), (ii) oder (iii) stellt einen wesentlichen Verstoß gegen den Vertrag dar. Der Kunde informiert Invest Machinery B.V. unverzüglich über Schwierigkeiten bei der Anwendung der Ziffern (i), (ii) oder (iii), einschließlich aller relevanten Aktivitäten Dritter, die den Zweck von Ziffer (i) vereiteln könnten. Der Kunde stellt Invest Machinery B.V. innerhalb von zwei Wochen nach Anforderung dieser Informationen Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß den Ziffern i), ii) und iii) zur Verfügung.”
  5. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Zustimmungen der zuständigen Behörden einzuholen, die für den Verkauf, die Ausfuhr, die Wiederausfuhr, die Weitergabe oder die Einfuhr der Produkte gemäß diesen Vorschriften erforderlich sind.
  6. Der Kunde stellt sicher, dass die Endverwendung der Produkte in vollem Umfang mit allen einschlägigen Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf Sanktionen und Exportkontrolle übereinstimmt.
  7. Der Kunde garantiert, dass die Produkte nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie bestimmt sind, und dass sie nicht für oder in Verbindung mit illegalen Zwecken verwendet werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aktivitäten, die Folter oder Unterdrückung oder andere Menschenrechtsverletzungen, Massenvernichtungswaffen oder chemische, biologische, radiologische oder nukleare Waffen oder damit verbundene Aktivitäten beinhalten.
  8. Der Kunde garantiert, dass er dafür sorgt, dass alle Verpflichtungen aus diesem Artikel an jeden Dritten weitergegeben werden, den der Kunde bei der Erfüllung des Vertrags beauftragt oder einsetzt oder der eine Verpflichtung oder einen Teil davon übernimmt.
  9. Invest Machinery B.V. kann diesen Vertrag ohne Haftung mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung kündigen, wenn der Kunde gegen eine Bestimmung dieser Klausel verstößt, und zwar auf alleinige Anweisung von Invest Machinery B.V. Im Falle einer solchen Kündigung übernimmt Invest Machinery B.V. keine weiteren Verpflichtungen aus dem Vertrag, und der Kunde hält Invest Machinery B.V. von allen direkten und indirekten Schäden, Ansprüchen, Bußgeldern oder sonstigen Verlusten infolge eines solchen Verstoßes frei. Invest Machinery B.V. hat darüber hinaus Anspruch auf alle anderen Rechtsmittel, die ihr nach dem Gesetz oder dem Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen.

1) Sanktionierte Partei” bedeutet jede sanktionierte Partei, einschließlich:

(a) eine sanktionierte Partei, die von den USA als "Specially Designated National" (SDN) bezeichnet wird;

(b) eine von der Europäischen Union oder einem ihrer Mitgliedstaaten benannte sanktionierte Partei;

(c) eine Partei, die für 50% oder mehr im Besitz einer oder mehrerer der unter (a) oder (b) genannten Personen (allein oder zusammen) ist;

(d) eine Partei, die von einer unter Buchstabe b) genannten Person kontrolliert wird; oder

(e) eine Vertragspartei, die ansonsten geltenden Sanktionen unterliegt.

Änderung des Abkommens

  1. Erweist sich nach Abschluss der Vereinbarung deren Ausführung als notwendig, um ihren Inhalt zu ändern oder zu ergänzen, so passen die Parteien die Vereinbarung rechtzeitig und einvernehmlich entsprechend an.

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Invest Machinery B.V. ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
  2. Änderungen von geringerer Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.
  3. Soweit möglich, wird Invest Machinery B.V. wesentliche inhaltliche Änderungen mit dem Kunden im Voraus besprechen.

Übertragung von Rechten

  1. Die Rechte des Kunden aus einem Vertrag zwischen den Parteien können ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Invest Machinery B.V. nicht auf Dritte übertragen werden.
  2. Diese Bestimmung gilt als vermögensrechtliche Klausel im Sinne von Artikel 3:83(2) des Zivilgesetzbuchs.

Folgen der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit

  1. Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig oder anfechtbar erweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen davon unberührt.
  2. Eine nichtige oder anfechtbare Bestimmung wird in diesem Fall durch eine Bestimmung ersetzt, die dem am nächsten kommt, was Invest Machinery B.V. bei der Abfassung der Bedingungen in diesem Punkt im Sinn hatte.

Übersetzungen

  1. Wird eine Übersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angefertigt und ergeben sich Auslegungsunterschiede zwischen dem niederländischen Text und den fremdsprachigen Texten, so ist der niederländische Text maßgebend.

Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Auf den Vertrag zwischen den Parteien ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
  2. Für Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das niederländische Gericht zuständig, in dessen Bezirk Invest Machinery B.V. ihren Sitz hat, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.

Abgerufen am 19. November 2024